Eine Vertrauensperson als Stellvertreter

Frau Meier ist beruhigt; wenn sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sein sollte und ein Arzt dies bestätigt, wird ihr Patenkind die Bankgeschäfte für sie führen. Das ist so abgesprochen und in einer Vorsorgevollmacht schriftlich festgehalten.

Über eine Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, einzelne oder auch alle entscheidenden Angelegenheiten stellvertretend zu regeln. Die Vorsorgevollmacht macht in vielen Fällen eine Betreuung überflüssig.

Im Vergleich zu einem Betreuer hat ein Vorsorgebevollmächtigter mehr Freiheiten. Das ist praktisch, denn er kann die Angelegenheiten des Betroffenen unbürokratisch erledigen. Das birgt eventuell aber auch Nachteile, denn er wird nicht durch weitere Personen oder eine unabhängige Stelle kontrolliert. Deshalb kann es ratsam sein, zwei Bevollmächtigte zu bestimmen oder die Vollmacht bewusst einzuschränken.

Frau Meier z. B. hat einen Verkauf ihrer Eigentumswohnung aus der Vollmacht ihres Patenkindes ausgeklammert. Sollte also ihr Wohnort einmal in Frage gestellt werden, würde sich das Betreuungsgericht als neutrale Stelle einschalten und einen Betreuer bestellen. Ein Betreuer kann auch zur Überwachung der Bevollmächtigten bestellt werden.

Auf den Service-Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie verschiedene Formulare als Download.  Weiterleitung