Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen  ärztlich behandelt werden möchten.
Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.
Weitergehende Informationen:

Näheres zum Thema Vorsorge finden Sie in der vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebenen Broschüre

 „Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“
 (beziehbar über das Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Tel: 0511/120-5043, Fax: 0511/120-5181, E.Mail: pressestelle@mj.niedersachsen.de)

und in der Druckschrift

„Patientenverfügung“
des Bundesministeriums der Justiz (erhältlich über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Tel.: 01805/778090, Fax: 01805/778094, E-Mail@publikationen@bundesregierung.de).

Auf den Service-Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie verschiedene Formulare als Download.  Weiterleitung

Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister sind bei der Bundesnotarkammer, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 0800/3550500 (kostenfrei), Fax: 030/38386677, E-Mail: info@vorsorgeregister.de, erhältlich.