Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - rechtzeitig mitbestimmen

Jeder kann einmal im Alter oder aus Gesundheitsgründen auf die Fürsorge anderer angewiesen sein. Aber wer werden diese anderen sein? Und wie werden sie in wichtigen Fragen entscheiden? Für häusliche Pflege oder für ein Altenheim? Um spätere Lebensentscheidungen auf jeden Fall mitzubestimmen, kann man im voraus Wünsche und Richtlinien festlegen. Das geht in Form von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Das Gericht und der zukünftige Betreuer sind dann daran gebunden.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind formlos möglich, Schriftform ist aber dringend zu empfehlen.

  • Geldinstitute und Behörden erkennen die Vollmacht oftmals nur dann an, wenn die Unterschrift von einer Behörde, einem Geldinstitut oder einem Notar bestätigt worden ist.
  • Eine notarielle Beurkundung ist z. B. bei Grundstücksangelegenheiten notwendig und auch bei risikoreichen Heileingriffen, freiheitsentziehenden Maßnahmen und umfangreichem Vermögen sinnvoll.
  • Eine Verfügung kann z. B. beim Hausarzt, einer Bank oder einem Anwalt hinterlegt werden.
  • Jeder, der eine Betreuungsverfügung in seinem Besitz hat, muss diese dem Vormundschaftsgericht abliefern, wenn ihm die Betreuungsbedürftigkeit bekannt wird.
  • Über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung informieren auch der Betreuungsverein Schaumburg e. V. und die Betreuungsstelle beim Landkreis Schaumburg.
  • Die Betreuungsstelle beim Landkreis Schaumburg beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Hierfür wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.